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   AG Heilbronn, 04.08.2004 - 7 C 1928/04   

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https://dejure.org/2004,18312
AG Heilbronn, 04.08.2004 - 7 C 1928/04 (https://dejure.org/2004,18312)
AG Heilbronn, Entscheidung vom 04.08.2004 - 7 C 1928/04 (https://dejure.org/2004,18312)
AG Heilbronn, Entscheidung vom 04. August 2004 - 7 C 1928/04 (https://dejure.org/2004,18312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung eines auf einem "Altvertrag" basierenden Mietvertrags; Vertragliche Vereinbarung von längeren (mehr als dreimonatigen) Kündigungsfristen in Mietverträgen; Langfristige Anlegung der speziellen Überleitungsvorschriften für Mietverhältnisse durch den Gesetzgeber; ...

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus AG Heilbronn, 04.08.2004 - 7 C 1928/04
    Durch diese jahrelange Übung ist davon auszugehen, dass die Parteien sich stillschweigend darauf geeinigt haben, die von den Klägern in Rechnung gestellten Nebenkosten auf die Beklagten abzuwälzen (vgl. hierzu BGH, WuM 2004, 292).
  • BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02

    Zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem

    Auszug aus AG Heilbronn, 04.08.2004 - 7 C 1928/04
    In mehreren Entscheidungen hat der BGH festgestellt, dass auch eine Kündigungsklausel in einem Formularvertrag, die die gesetzliche Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergibt, eine vertragliche Vereinbarung der Mietparteien darstellt, so dass die längeren Kündigungsfristen auch des hier vorliegenden Formularvertrages weiter gelten (vgl. u.a. BGH NJW 2003, 2739).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

    Wirksamkeit einer langen Kündigungsfrist in Altfällen

    Nach überwiegend vertretener Auffassung wird Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB dagegen nicht von Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt (LG Duisburg, NJW 2004, 3125; LG Itzehoe, WuM 2003, 329; AG Heilbronn, WuM 2004, 540 f.; Beuermann, GE 2004, 146; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 573 c Rdnr. 24; Fellner, MDR 2004, 1389, 1390; Hinz, JR 2004, 152, 154; Lützenkirchen, ZMR 2004, 323; Palandt/Weidenkaff, aaO, 64. Aufl., § 573 c Rdnr. 3; Palandt/Heinrichs, aaO, EGBGB Art. 229 § 5 Rdnr. 7; Schimmel/Meyer, NJW 2004, 1633; Wiek, WuM 2004, 407 f. m.w.Nachw.).
  • AG Waiblingen, 20.10.2004 - 9 C 1362/04

    Fortgeltung alten Kündigungsrechts für vor Inkrafttreten des

    Der vertragliche Vertrauensschutz genießt grundsätzlich gegenüber gesetzlichen Neugestaltungen Vorrang (vergleiche hierzu auch Amtsgericht Heilbronn, WuM 2004, 540, 541).
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